Elternberatung vor Scheidung

Ich biete die im Gesetz verankerte verpflichtende Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung gemäß § 95 Abs. 1a AußStrG an. 

 

Seit 1. Februar 2013 sind die Parteien einer einvernehmlichen Scheidung verpflichtet, wenn sie minderjährige Kinder haben, dem Gericht vor Abschluss oder Vorlage einer Regelung der Scheidungsfolgen zu bescheinigen, dass sie sich über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung haben beraten lassen. (Quelle: help.gv.at)

 

Diese Elternberatung biete ich in zwei Settings an: einerseits als Einzel- bzw. auch Paarberatung, andererseits als Gruppenberatung ab vier Teilnehmern.


Einzel- bzw. Paarberatung


Einzelberatung à 50min Euro 90

Paarberatung à 60min Euro 120

Paarberatung à 90min Euro 160